In Winterthur gelten ab 1. Juli 2026 neue Richtlinien für Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen. Wie die Stadt in einer Mitteilung schreibt, werden bei künftigen Einkäufen ab 50’000 Franken in sämtlichen städtischen Departementen neben gesetzlichen Vorgaben sowie bereits geltenden sozialen und wirtschaftlichen Grundsätzen die ökologischen und sozialen Kriterien grosses Gewicht haben. Diese sollen anhand von 13 Kategorien „möglichst konkret und nachvollziehbar überprüft werden“. Konkret heisst das, dass Entscheidungen darüber, welche Beschaffungen den Zuschlag erhalten, gemäss den Auswirkungen auf Klima, Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Schadstoffvermeidung und Kreislaufwirtschaft getroffen werden. Grund sei das Energie- und Klimakonzept der Legislatur 2022. Insbesondere die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen falle bezüglich der Klimabilanz stark ins Gewicht. So liessen sich in dem Sektor negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt besonders stark reduzieren. Von den erwarteten positiven Auswirkungen auf den Klima- und Ressourcenschutz verspricht sich die Stadt langfristig auch eine Steigerung ihrer wirtschaftlichen Effizienz. Winterthur zähle mit einem Volumen von 400 Millionen Franken im Jahr 2024 für das Beschaffungswesen „zu den wichtigsten regionalen Auftraggeberinnen der Privatwirtschaft“. Die Verlagerung von Eignungs- und Zuschlagskriterien auf Lebenszykluskosten, Qualität und Langlebigkeit schaffe mehr Verbindlichkeit und Transparenz. „So leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und fördern eine nachhaltige Wirtschaft“, wird Katrin Cometta, Stadträtin und Vorsteherin des Departements Sicherheit und Umwelt, zitiert. ce/heg