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Fehlende Klarheit bei gesetzlichen Vorgaben bremst Kreislaufwirtschaft

Ein Beispiel für gelungende Kreislaufwirtschaft im Kanton Zürich: Das Projekt für die Schwimmhalle im Kesselhaus setzt auf die Trennung und die Wiederverwendung von Bauteilen. Visualisierung: pool Architekten/zVg/Stadt Zürich
Ein Beispiel für gelungende Kreislaufwirtschaft im Kanton Zürich: Das Projekt für die Schwimmhalle im Kesselhaus setzt auf die Trennung und die Wiederverwendung von Bauteilen. Visualisierung: pool Architekten/zVg/Stadt Zürich

Die Kreislaufwirtschaft wird noch immer durch eine Reihe von Hindernissen ausgebremst. Ein Bericht, den ecos mit Sitz in Basel und Rytec mit Sitz in Münsingen für die Baudirektion des Kantons Zürich erarbeitet haben, hat 71 solcher Hemmnisse zusammengetragen. Von ihnen gehen 28 Hemmnisse auf gesetzliche Vorgaben zurück, während 43 erst im tatsächlichen Vollzug der regulatorischen Vorgaben entstehen. Oft entstehen sie auch erst im Vollzug von Vorgaben. Besonders betroffen von regulatorischen Hemmnissen ist die Bau- und Immobilienwirtschaft mit ihrer hohen Regulierungsdichte. Hier sind Kriterien der Nachhaltigkeit oft zu wenig verbindlich oder werden unzureichend gewichtet. Gerade bei der Wiederverwendung werden Spielräume bei der Abweichung von Normen noch nicht ausgenutzt. Die Prozesse richten sich noch an der linearen statt der zirkulären Wirtschaft aus. Beim Handel und der Logistik fehlen oft noch die Infrastruktur für die Rückgabe gebrauchter Güter und Anreize für den Aufbau der entsprechenden Logistik. Private Sammelinitiativen werden durch unklare Umsetzungsspielräume gebremst. Die Kreislaufwirtschaft in Gewerbe und Industrie leidet unter anderem unter fehlenden Anreizen für Reparaturen und Wiederverwendung. Der Bericht teilt die Hemmnisse in vier Kategorien ein. Zu den ersten drei gehören diejenigen, die bei ihrer Beseitigung eine hohe Wirkung erzielen würden. Sie sind abgestuft nach der Möglichkeit des Kantons, auf sie Einfluss zu nehmen. Die vierte Kategorie vereint Massnahmen mit geringer Wirkung und geringer Einflussmöglichkeit. Der Kanton will sich in den nächsten Schritten auf die beiden Kategorien von Hemmnissen  konzentrieren, deren Aufhebung eine hohe Wirkung erzielt und auf die der Kanton hohe Einflussmöglichkeiten hat. Das betrifft 33 Hemmnisse. Die Hemmnisse mit der geringsten Relevanz werden nicht weiterverfolgt. Der Bericht stützt sich auf die Befragung von 122 Personen und auf Workshops mit insgesamt 80 Teilnehmenden. ce/ug

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