Das Stimmvolk des Kantons Basel-Landschaft hat der Aufnahme der Kreislaufwirtschaft in die kantonale Verfassung mit 64,03 Prozent deutlich zugestimmt. Damit folgte es dem Vorschlag des Regierungsrates und des Landrates. Der neue Absatz 1 und der geänderte Absatz 2 des Artikels 113 sehen nun vor, dass der Kanton und die Gemeinden günstige Rahmenbedingungen für den schonenden Umgang mit Ressourcen und die Schliessung von Stoffkreisläufen schaffen. Sie sollen zudem Massnahmen treffen, mit denen Abfälle und Abwasser vermieden und die Wiederverwendung und Wiederverwertung gefördert werden. Der Regierungsrat weist im Abstimmungsbüchlein auf das wirtschaftliche Potenzial hin. Die Schliessung von Kreisläufen ermögliche regionale Wertschöpfung und senke die Abhängigkeit vom Ausland. Basel-Landschaft verfüge dank der starken Forschung und Entwicklung in der Region über eine gute Ausgangslage zur Transformation der Abfall- und Abwasserwirtschaft. Der Regierungsrat weist mit Blick auf die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage auch darauf hin, dass die Verfassungsänderung keine direkte Praxisänderung zur Folge hat. Vielmehr müssten „bei Bedarf“ auf Gesetzesstufe neue Regelungen geschaffen werden. ce/ug
