Die Stiftung für nachhaltige Entwicklung sanu durabilitas macht in ihrer Stellungnahme zur neuen Verpackungsverordnung und zur Revision der Abfallverordnung konkrete Vorschläge, mehr Kreislaufwirtschaft in beiden Verordnungen zu verankern. Die Revisionen sollten als Chance genutzt werden, Kreislaufwirtschaft zu stärken, Abfallmengen zu begrenzen und mit Handelspartnern gleichzuziehen, schreibt sanu durabilitas in einer Mitteilung. Die Stiftung stellt ihre Stellungnahme in der noch bis zum 16. Oktober laufenden Vernehmlassung als Muster auch anderen zur Verfügung. In der Mitteilung geht sanu durabilitas auf die drei Kernpunkte der Stellungnahme ein. Nach Ansicht der Stiftung sollte die Abfallvermeidung in der Vorlage zur Abfallverordnung stärker in den Fokus gerückt werden. Unter anderem sollten dazu Händler und Hersteller zur Begrenzung der Verpackungsabfälle verpflichtet werden. Im zweiten Kernpunkt schlägt sanu durabilitas die Aufnahme einer allgemeinen Pflicht zur Vorbereitung zur Wiederverwendung in die Abfallverordnung vor. Bund und Kantone sollten eine solche Vorbereitung durch geeignete Massnahmen unterstützen. Darüber hinaus fordert die Stiftung die Einrichtung einer verbindlichen Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 40 Prozent bis 2040. Im dritten Kernpunkt geht es um die Reduktion von Verpackungen und Produkten aus Einwegkunststoffen. Hier macht sich sanu durabilitas für eine für die Konsumierenden kostenlose Rücknahme von Getränkekartons und Einwegverpackungen stark. Zudem soll das Bundesamt für Umwelt regelmässig seine Liste aktualisieren, auf der Einwegkunststoffe geführt werden, deren Inverkehrbringen verboten ist. ce/hs